
Allgemeines zu Agility
1. EINFÜHRUNG
AGILITY ist ein kynologischer Sport, an dem jeder Hundeführer
mit seinem Hund teilnehmen kann. AGILITY besteht darin, dass die Hunde
verschiedene Hindernisse bewältigen müssen, wobei ihre Führigkeit,
Unbefangenheit, Nervenfestigkeit und ihre Lebensfreude zum Ausdruck
kommt.
Bei AGILITY handelt es sich um ein erzieherisches und sportliches
Spiel, das die Eingliederung der Hunde in unsere Gesellschaft in hohem
Maße begünstigt.
AGILITY setzt eine hervorragende partnerschaftliche Beziehung zwischen
Hundeführer und Hund voraus - sie bilden ein Team. Es ist somit
notwendig, dass der Hundeführer ein umfassendes Wissen über
die Grundlagen von Erziehung und Ausbildung eines Hundes besitzt.
AGILITY wird in 3 Größenklassen durchgeführt:
SMALL (S) ...................................... bis 34,99 cm
MEDIUM (M)
von 35,00 cm bis 42,99 cm
LARGE (L) ....................................... ab 43,00 cm
2. ALLGEMEINES
Der Parcours setzt sich aus Hindernissen zusammen, die ihm je nach
deren Aufstellung und dem Verlauf seine Besonderheit verleihen. Durch
den entsprechenden Aufbau kann man den Parcours mehr oder weniger
schnell und kompliziert gestalten. Der Hund muß die Hindernisse
innerhalb einer festgesetzten Standardzeit und in der festgelegten
Reihenfolge bewältigen.
Das zur Anlage eines Parcours notwendige Gelände soll wenigstens
20 x 40 m groß sein. In Hallen muß auf die Gegebenheiten
der Halle Rücksicht genommen werden. Im Falle einer Anlage von
zwei Parcours ist eine geschlossene Abtrennung mit Barrieren einzurichten
oder die Parcours sind in ungefähr 10 m Entfernung voneinander
anzulegen.
2.1. PARCOURSVERLAUF
Der Verlauf des Parcours wird ganz der Phantasie des Richters überlassen,
es müssen aber mindestens zwei Richtungswechsel darin enthalten
sein.
Die Distanz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Hindernissen muß
von 5m bis 7m liegen.
Vor Beginn einer Veranstaltung kontrolliert der Richter die zur Verfügung
gestellten Hindernisse und überprüft, ob sie dem Reglement
entsprechen. Der Richter übergibt seinen Parcoursplan den Organisatoren
zur Aufstellung der Hindernisse. Anschließend überprüft
er den Parcours und misst genauestens seine Länge.
Der eigentliche Parcours hat eine Länge von 100 bis 200 m und
umfasst mind. 12 bis max. 20 Hindernisse, von denen mindestens 7 Sprünge
( Hürden, Mauer, Viadukt ) sein müssen.
Ein gut ausgedachter Parcours ermöglicht dem Hund sich fließend
und mit Leichtigkeit zu bewegen. Ziel ist es, dass der Hund die Ausgewogenheit
zwischen der Ausführungsgeschwindigkeit und der Fehlervermeidung
beim Bewältigen der Hindernisse findet.
Es ist sinnvoll, den Parcoursverlauf für jeden Wettbewerb zu
verändern, damit der Ablauf für den Hund nicht zur Gewohnheit
wird.
2.2. FESTLEGUNG DER STANDARDZEIT
Die Grundlage für die Festsetzung der Standardzeit des Parcours
ist die Geschwindigkeit in Meter/Sekunden, die für die Bewegung
auf dem Parcours festgesetzt wird. Diese Festlegung wird unter Berücksichtigung
der Art der Veranstaltung, der Leistungsklasse, der Schwierigkeit
des Parcours, der Wetter- und Bodenverhältnisse getroffen.
Die Bewegungsgeschwindigkeit liegt zwischen 1,8 und 3,5 m/sek. In
der Leistungsklasse 3 kann auf max. 4,5 m/sek. erhöht werden.
Die Standardzeit für den Parcours (in Sekunden) erhält man,
indem man die exakte Länge des Parcours durch die festgehaltene
Bewegungsgeschwindigkeit (in m/sek.) dividiert. Zeitkorrekturen nach
dem Start des ersten Starters durch den Richter sind nicht erlaubt.
Beispiel: Für einen Parcours von 150 m und einer festgehaltenen
Geschwindigkeit von 2,5 m/sek. ist die Standardzeit für den Parcours:
150 : 2,5 = 60 Sekunden.
2.3. FESTLEGUNG DER HÖCHSTZEIT
Im allgemeinen nimmt der Richter als Höchstzeit für den
Parcours das Doppelte der Standardzeit an. Für eine Standardzeit
von 60 Sekunden beträgt die Höchstzeit 120 Sekunden. Sie
darf niemals unterhalb des 1,5 fachen der Standardzeit liegen.
2.4. ABLAUF EINES WETTBEWERBES
Auf dem Wettkampfgelände ist am Tag der Veranstaltung keinerlei
Training bis zum Ende des letzten Bewerbes gestattet. Nur die Erkundung
des Strecke durch den Hundeführer, ohne seinen Hund, ist erlaubt.
Vor Beginn eines jeden Bewerbes versammelt der Richter die Konkurrenten,
um ihnen genaue Einzelheiten über den Bewerb, die Standardzeit
und die Höchstzeit für den Parcours mitzuteilen, die er
festgelegt hat ( Briefing ). Zugleich weist der Richter auf die Wettbewerbsvorschriften
und die Kriterien für die Bewertung hin.
Der Hundeführer begibt sich an den Start. Für das rechtzeitige
Erscheinen am Start hat der Hundeführer selbst Sorge zu tragen.
Sein Hund befindet sich in Grundstellung (stehend, sitzend oder liegend)
hinter der " START " - Linie. Er leint den Hund ab, nimmt
das Halsband (auch Floh- und Zeckenband) ab, dessen Tragen aus Sicherheitsgründen
während des Wettbewerbes nicht erlaubt ist. Der Hundeführer
kann sich an einer von ihm gewählten Stelle des Parcours aufstellen.
Während des Wettbewerbes darf der Hundeführer nichts in
den Händen halten. Auch das Tragen von Bauchtaschen o.ä.
ist verboten. Er darf weder den Hund, noch eines der Geräte berühren.
Der Hundeführer darf die Hindernisse nicht selbst überspringen.
Der Hundeführer gibt seinem Hund den Startbefehl auf Anordnung
des Agility - Richters, der die Stoppuhr in Gang setzen lässt,
sobald der Hund die Startlinie überschritten hat. Optische und
akustische Signale und Zeichen sind auf dem ganzen Parcours erlaubt.
Der Hundeführer achtet peinlich genau darauf, dass die nummerierten
Hindernisse in der angeordneten Reihenfolge überwunden werden.
Das Ende des Parcours und des Zeitnehmens ist erreicht, wenn der Hund
die " ZIEL " - Linie in der korrekten Richtung überschritten
hat. Dann nimmt der Hundeführer seinen Hund und verlässt
den Parcours. Das Füttern oder das Werfen von Futter oder Spielzeug
innerhalb der Parcoursabgrenzung ist verboten.
2.5. ORGANISATION EINES WETTBEWERBES
Die Vereine, die AGILITY - BEWERBE durchführen wollen, müssen
folgende Punkte beachten:
" Ein Gelände mit den Mindestmaßen von 20 x 40 m.
Der Platz im Start- und Zielraum muss mindestens 6 Meter zum Parcours
betragen. Bei Hallen ist auf die Gegebenheiten der Halle Rücksicht
zu nehmen, die Mindestmaße dürfen im Einvernehmen mit dem
Agility - Richter minimal unterschritten werden.
" Die Beschaffenheit des Bodens muß derart sein, dass auf
dem gesamten Gelände keinerlei Gefahr für den Hund oder
den Hundeführer besteht. (Keine Glasscherben, Nägel, Unebenheiten
usw.)
" Verpflichtung eines vom ÖKV anerkannten Agility - Richters.
" Die Tätigkeit des Agility - Richters ist auf 200 Bewertungen
pro Tag beschränkt.
" Es müssen folgende fachkundige Helfer zur Verfügung
stehen, um einen reibungslosen Ablauf des Wettbewerbes zu gewährleisten:
" Ein Assistent für den Richter: Seine Aufgabe ist es, die
Strafpunkte, die der Richter aufzeigt, sofort niederzuschreiben, damit
der Richter den Hundeführer und den Hund nie aus den Augen lassen
muß.
" Zwei Zeitnehmer: Ein Hauptzeitnehmer und einer zur Kontrolle.
" Zwei Streckenhelfer mindestens: Sie sind mit der Aufgabe betraut,
die umgefallenen Elemente oder Hindernisse wieder auf ihren Platz
zu stellen und den Stofftunnel nach jedem Durchlauf wieder gerade
zu legen.
" Zwei Schriftführer: Um die Resultate auf die Beurteilungsblätter
zu übertragen, die Reihung aufzustellen und die Leistungshefte
auszufüllen.
" Ein Helfer für die Teilnehmer: Er ist damit betraut, die
Konkurrenten in der vorgesehenen Reihenfolge vorzubereiten, damit
es keine unnötigen Verzögerungen gibt und ein zügiger
Ablauf gewährleistet wird. Außerdem nimmt er während
des Durchlaufes Halsband und Leine des Hundes in Verwahrung.
" Zirka 6 Personen: Sie sind für das Aufstellen und Versetzen
der Hindernisse gemäß den Angaben des Richters zuständig.
Für die Organisation von Turnierserien können vom Veranstalter
zusätzliche Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Sie
müssen den Teilnehmern bekannt gemacht werden.
3. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
3.1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZU DEN BEWERBEN
Es ist dem Hundeführer gestattet mit mehreren Hunden zu einem
Bewerb anzutreten, aber es darf keinesfalls ein Hund mit mehreren
Hundeführern am selben Tag antreten.
An den Bewerben können teilnehmen: Hunde aller Rassen sowie Mischrassen,
die älter als 18 Monate sind und deren Eigentümer/Hundeführer
Mitglied einer dem ÖKV zugehörigen Verbandskörperschaft
ist.
Die Teilnehmer müssen ein gültiges Agility - Leistungsheft
besitzen, das von einer Verbandskörperschaft oder deren Gruppe
ausgestellt wurde, die für die Richtigkeit der Daten garantiert.
Es ist dem Veranstalter vor Beginn des Bewerbes zu übergeben.
Alle Ergebnisse von Bewerben, nicht aber von Spielen, sind vom Veranstalter
einzutragen.
Die Größenklasse des Hundes ist vor dem ersten Start festzustellen.
Die Widerristhöhe wird VOR dem ersten Start in der LK 1 vom amtierenden
österreichischen Agility - Richter gemessen und im Leistungsheft
bestätigt. Ist die Größenklasse im Leistungsheft eingetragen,
kann diese Eintragung nur nach schriftlichem Protest an den ÖKV
- Agility - Referenten, von der FK Agility beauftragten Agility- oder
Formwertrichter kontrolliert und eventuell geändert werden.
Alle Hunde müssen die jeweiligen Veterinärbestimmungen einhalten.
Nicht an Bewerben teilnehmen können:
" trächtige Hündinnen
" offensichtlich kranke oder verletzte Hunde
Ausländische Teams (Hundeführer/Hund) müssen ihre Zugehörigkeit
zu einer durch die FCI anerkannten Landesorganisation nachweisen und
starten mit dem von ihrer Landesorganisation ausgestellten Leistungsheft.
Ausländische Teams, die für eine österreichische Ortsgruppe
starten, müssen ein österreichisches Leistungsheft und eine
HL - Nummer besitzen, egal ob es sich bei dem Hund um einen Rassehund
oder eine Mischrasse handelt.
Von den Konkurrenten wird korrektes Benehmen verlangt. Jeder Hundeführer
ist verpflichtet, seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise zu
führen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss
von der Veranstaltung, unabhängig von jedem weiteren Rechtsmittel,
welches gegen den Hundeführer eingeleitet werden kann, was immer
die Gegenargumente des Hundeführers auch sein mögen.
3.2. ÖHZB-EINTRAGUNG
Rassehunde, die im Ausland gezüchtet wurden und in österreichischem
Besitz stehen, müssen vor einer Prüfung/Wettkampf in das
ÖHZB eingetragen werden oder in Eintragung sein, um als Rassehund
an den Start gehen zu können.
Für nicht in das ÖHZB eingetragene Hunde muss eine Hundesportlizenz
(HL) gelöst werden. Diese Hunde starten unter der Bezeichnung
MR.
4. PRÜFUNGSKATEGORIEN
Prüfungen sind sowohl in Agility, als auch in Jumping möglich.
Für den Jumping gilt das selbe Reglement wie bei Agility, allerdings
OHNE Tisch und OHNE Kontaktzonengeräte.
Um eine Reihung in einer Leistungs- und Größenklasse vornehmen
zu können, müssen in dieser Klasse zumindest 4 Hunde starten.
Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, darf KEINE Reihung vorgenommen
werden.
Für den Aufstieg in die nächst höhere LK werden NUR
die Prüfungen in Agility gewertet.
Der Parcours wird nach den Anweisungen des Richters gebaut. Die Hindernisse
müssen den Vorschriften des AGILITY - Reglements entsprechen.
Der Unterschied zwischen den Leistungsklassen ist gekennzeichnet durch:
" die Auswahl der Hindernisse bzw. deren Anordnung
" die Länge der Strecke
" die Festsetzung der Standardzeit (z.B.: LK 1 = 1,8 m/sek, LK
2 = 2,75 m/sek, LK 3 = 4,0 m/sek.)
Die Leistungsklasse, in der gestartet wird, ist vom Hund abhängig.
Für die Bestätigung im Agility - Leistungsheft durch den
amtierenden österreichischen Agility - Richter ist der Hundeführer
selbst verantwortlich. Ein Hund der LK 1 kann nur, egal mit welchem
Führer, in LK 1 starten. Analog gilt dieses auch für den
LK 2, LK 3 und OL Hund. Ausnahme: Der Hund startet mit einem Jugendlichen
in der LK JUG.
4.1. LEISTUNGSKLASSE JUGEND (LK JUG)
Es sind Bewerbe in Agility (A JUG) und Jumping (J JUG) möglich.
Startberechtigt sind alle Hunde mit einem Hundeführer, der das
15. Lebensjahr im Antrittsjahr erreicht hat oder jünger ist.
Gerichtet wird nach dem gültigen Parcoursreglement mit all seinen
Bestimmungen nach dem Schwierigkeitsgrad der LK 1.
Am Tage des Starts in der LK JUG ist der Hund in keiner anderen LK
startberechtigt, außer bei Spielen und Open - Bewerben mit dem
selben Hundeführer.
4.2. LEISTUNGSKLASSE 1 (LK 1)
Es sind Bewerbe in Agility (A 1) und Jumping (J 1) möglich.
Nur für Hunde, die die Bedingungen für den Start in der
LK 2 noch nicht erfüllt haben, bzw. trotz Erfüllung noch
nicht in der LK 2 starten wollen. Am Tag des ersten Antretens in der
LK 1 muss vor dem ersten Start die Leistungsklasse im Agility - Leistungsheft
vom amtierenden österreichischen Agility - Richter bestätigt
werden.
Sind die Bedingungen für den Aufstieg in die Leistungsklasse
2 erfüllt, kann in diese Leistungsklasse aufgestiegen werden.
Der früheste Start kann erst bei der Veranstaltung erfolgen,
bei der auch in der Leistungsklasse 2 gemeldet wurde.
" Für einen LK 1 Parcours dürfen maximal drei Hindernisse
mit Kontaktzonen aufgestellt werden. (Auswahl durch den Richter)
" Der Slalom darf pro Strecke nur einmal vorkommen.
" Die Hindernisse mit Kontaktzonen werden niemals direkt beim
Start oder beim Ziel aufgestellt.
4.3. LEISTUNGSKLASSE 2 (LK 2)
Es sind Bewerbe in Agility (A 2) und Jumping (J 2) möglich.
Nur für Hunde, denen in der Leistungsklasse 1 beim Agilitylauf
(A 1) dreimal ein vorzügliches Ergebnis (V) bei 0,00 Fehlerpunkten
unter zumindest zwei verschiedenen Richtern zuerkannt wurde.
Am Tag des ersten Antretens in der LK 2 muss vor dem ersten Start
die Leistungsklasse im Agility - Leistungsheft vom amtierenden österreichischen
Agility - Richter bestätigt werden.
" Für einen LK 2 Parcours dürfen maximal vier Hindernisse
mit Kontaktzonen aufgestellt werden. (Auswahl durch den Richter)
" Pro Strecke darf der Slalom nur einmal vorkommen.
" Die Hindernisse mit Kontaktzonen werden niemals direkt beim
Start oder beim Ziel aufgestellt.
4.4. LEISTUNGSKLASSE 3 (LK 3)
Es sind Bewerbe in Agility (A 3) und Jumping (J 3) möglich.
In die Leistungsklasse 3 (LK 3) kann ein Hund aufsteigen, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:
" der Hund wurde in drei verschiedenen A - Prüfungen der
LK 2 von zumindest 2 verschiedenen Agility - Richtern mit Vorzüglich
bewertet.
" die drei vorbezeichneten Prüfungen waren neben der vorzüglichen
Bewertung auch fehlerfrei ( keine Strafpunkte am Parcours und keine
Zeitfehler ).
" in den drei vorbezeichneten Prüfungen belegte der Hund
einen der Plätze von 1 - 3.
Solange die Leistungsklasse 3 im Leistungsheft nicht bestätigt
ist, verbleibt der Hund in der LK 2. Am Tag des ersten Antretens in
der LK 3 muss vor dem ersten Start die Leistungsklasse im Agility
- Leistungsheft vom amtierenden österreichischen Agility - Richter
bestätigt werden.
" Für einen LK 3 Parcours dürfen maximal vier Hindernisse
mit Kontaktzonen aufgestellt werden. (Auswahl durch den Richter)
" Pro Strecke darf der Slalom nur einmal vorkommen.
" Die Hindernisse mit Kontaktzonen werden niemals direkt beim
Start oder beim Ziel aufgestellt.
Ein Abstieg von LK 3 in die LK 2 ist möglich. Die Bedingungen
werden jeweils von der ÖKV - Fachkommission AGILITY festgelegt
und in der Zeitschrift "UH" und auf der AGILITY - HOMEPAGE
veröffentlicht.
4.5. LEISTUNGSKLASSE OLDIES (LK OL)
Es sind Bewerbe in Agility (A OL) und Jumping (J OL) möglich.
Teilnahmeberechtigt sind alle Hunde, die im Jahr des Antretens das
7. Lebensjahr erreichen, bzw. erreicht haben.
Gerichtet wird nach dem gültigen Parcoursreglement mit all seinen
Bestimmungen nach dem Schwierigkeitsgrad der LK 2, allerdings mit
verminderter Standardzeit.
Die Sprunghöhen dürfen für Hunde der Größenklasse
L 40cm und bei den Größenklassen M und S 20 cm nicht übersteigen.
Die A-Wand darf für alle Größenklassen die Höhe
von 140 cm nicht übersteigen. Der Tisch und der Reifen, soferne
sie zum Einsatz kommen, behalten auf Grund der Ablaufautomatisierung
für den Hund ihre ursprüngliche Höhe. Der Weitsprung
wird für die Größenklasse L mit max. 60 cm und für
die Größenklassen M und S mit max. 30 cm fixiert.
Ist ein Start in der LK OL erfolgt, darf ab diesem Antritt in KEINER
anderen LK gestartet werden (mit Ausnahme von Spielen, Open - Bewerben
und der LK JUG).
Alle Infos zu Agility unter:
http://agility.oekv.at/homepage/startseite.htm